Was bedeutet der AI Act für einen Handwerksbetrieb, der KI nur nutzt?
Für einen Handwerksbetrieb, der KI nur nutzt, ist der AI Act meist überschaubar. Wer KI etwa für Texte, Rechnungen oder eine Wissensdatenbank einsetzt, ist „Betreiber“. Dazu gehört, dass die eigenen Leute die KI sachkundig nutzen können (KI-Kompetenz). Dass ein Chatbot als KI erkennbar ist, muss der Anbieter des Chatbots sicherstellen; der Hinweis sollte auf Ihrer Website sichtbar bleiben. Heikel wird es bei KI, die über Menschen entscheidet, etwa Bewerbungen sortiert. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
In Kürze
- Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern, die KI entwickeln, und Betreibern, die sie im Betrieb einsetzen.
- Ein Handwerksbetrieb ist in aller Regel Betreiber, nicht Anbieter.
- Ein Chatbot auf der Website muss als KI erkennbar sein (Art. 50 Abs. 1). Die Pflicht trifft den Anbieter des Chatbots; bei Goma-IT gehört der Hinweis zur Einrichtung.
- KI zur Auswahl von Bewerbern zählt zu den Hochrisiko-Anwendungen und ist im Handwerk besser zu meiden.
- Der Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat den AI Act geändert. Die KI-Kompetenz nach Art. 4 gilt weiter, Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen gelten erst ab 2. Dezember 2027.
Für einen Handwerksbetrieb, der KI nur nutzt, meist weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Der AI Act, die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), regelt vor allem, wer KI entwickelt und auf den Markt bringt. Ein Betrieb, der KI nur nutzt, um Rechnungen auszulesen, Texte zu formulieren oder Unterlagen zu durchsuchen, hat überschaubare Pflichten. Aufpassen sollten Sie bei Chatbots auf der Website und bei allem, was über Menschen entscheidet. Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Bin ich Anbieter oder Betreiber?
Der AI Act unterscheidet vor allem zwei Rollen:
- Anbieter entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, etwa ein Softwarehersteller.
- Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung für berufliche Zwecke ein.
Ein Handwerksbetrieb, der eine fertige KI-Lösung nutzt, ist in aller Regel Betreiber. Die umfangreichsten Pflichten, etwa zu technischer Dokumentation oder Konformitätsbewertung, treffen die Anbieter.
Welche Pflichten hat ein Betreiber im Handwerk?
Das hängt davon ab, wofür die KI verwendet wird. Der AI Act ordnet KI-Anwendungen nach ihrem Risiko ein. Für das Handwerk sind vor allem drei Gruppen interessant:
| Anwendung im Betrieb | Einordnung, vereinfacht |
|---|---|
| Rechnungen auslesen, Texte formulieren, Unterlagen durchsuchen | geringes Risiko, kaum eigene Pflichten aus dem AI Act |
| Chatbot auf der Website, der mit Kunden schreibt | muss als KI erkennbar sein; dafür sorgt der Anbieter des Chatbots |
| KI, die Bewerbungen sortiert oder Mitarbeiter bewertet | Hochrisiko-Anwendung mit umfangreichen Pflichten |
Die Tabelle ist eine Vereinfachung. Im Einzelfall kommt es darauf an, was genau die KI tut.
Was gilt für einen Chatbot auf der Website?
Wer mit einem Chatbot schreibt, muss erkennen können, dass er mit einer KI spricht und nicht mit einem Menschen. Das regelt Art. 50 Abs. 1 des AI Act, der seit 2. August 2026 gilt. Die Pflicht trifft nach dem Wortlaut den Anbieter, also den, der den Chatbot entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet. Für Ihren Betrieb heißt das praktisch: Im Chatfenster muss deutlich stehen, dass eine KI antwortet. Richtet Goma-IT den Chatbot ein, kümmern wir uns um diesen Hinweis. Achten Sie darauf, dass er auf Ihrer Website sichtbar bleibt.
Für Betreiber selbst gibt es eigene Transparenzpflichten (Art. 50 Abs. 3 und 4), etwa bei Deepfakes oder bei KI-Texten, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Für die üblichen Anwendungen im Handwerksbetrieb spielen sie selten eine Rolle.
Ein Beispiel aus einem Installationsbetrieb: Im Chatfenster auf der Website steht direkt über dem Eingabefeld ein kurzer Hinweis, dass ein KI-Assistent antwortet und Anfragen an das Büro weitergibt. Das ist ehrlich und erfüllt die Kennzeichnung.
Warum ist KI bei Bewerbungen heikel?
Der AI Act zählt KI-Systeme, die im Bereich Beschäftigung eingesetzt werden, etwa um Bewerbungen zu filtern oder Bewerber zu bewerten, zu den Hochrisiko-Anwendungen (Anhang III). Für Betreiber solcher Systeme gelten unter anderem Pflichten zur menschlichen Aufsicht und zur Information der Betroffenen.
Für einen Handwerksbetrieb ist das schlicht nicht nötig. Eine KI kann helfen, eine Stellenanzeige zu formulieren. Die Bewerbungen sollte aber ein Mensch lesen und beurteilen.
Was hat der Digital-Omnibus geändert?
Die EU hat den AI Act mit dem sogenannten Digital-Omnibus zur KI geändert, der Verordnung (EU) 2026/1744. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für einen Handwerksbetrieb sind vor allem drei Punkte wichtig:
- KI-Kompetenz gilt weiter (Art. 4). Wer KI einsetzt, muss Maßnahmen setzen, damit die eigenen Leute sie sachkundig nutzen. Ein bestimmtes Wissensniveau muss nicht garantiert werden.
- Hochrisiko-Pflichten kommen später. Für Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III, etwa KI bei Bewerbungen, gelten die Pflichten erst ab 2. Dezember 2027.
- Die Kennzeichnung von Chatbots bleibt. Dass ein Chatbot als KI erkennbar sein muss, gilt wie vorgesehen seit 2. August 2026.
Den jeweils aktuellen Stand finden Sie bei der KI-Servicestelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und bei der Wirtschaftskammer.
Und die DSGVO?
Die gilt unabhängig vom AI Act weiter. Sobald Kundendaten, Adressen oder Fotos aus Wohnungen verarbeitet werden, braucht es eine Rechtsgrundlage und mit Dienstleistern einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Für die Wissensdatenbank von Goma-IT liegen die Daten auf einem eigenen (virtuellen) Server in Deutschland, bei Hetzner in Falkenstein; Texterkennung und Sprachmodell laufen über Microsoft Azure in der EU-Datenzone. Welche Dienste bei Chatbot und Content-Automatisierung beteiligt sind, legen wir vor dem Start schriftlich offen.
Wie die einzelnen Leistungen mit Daten umgehen, steht auf der Seite Datenschutz und Hosting.
Häufige Fragen
Muss ich die KI-Nutzung irgendwo anmelden?
Für die üblichen Anwendungen im Handwerksbetrieb, etwa Texte, Rechnungserkennung oder eine Wissensdatenbank, ist uns keine allgemeine Meldepflicht für Betreiber bekannt. Für Hochrisiko-Anwendungen gelten eigene Regeln. Im Zweifel fragen Sie bei der KI-Servicestelle der RTR oder Ihrer Interessenvertretung nach.
Gilt der AI Act auch, wenn ich nur ChatGPT verwende?
Ja, der AI Act gilt auch für Betriebe, die fertige KI-Dienste einsetzen. Die meisten Pflichten treffen aber den Anbieter des Dienstes. Unabhängig davon gilt beim Eingeben von Kundendaten die DSGVO.
Müssen meine Mitarbeiter geschult werden?
Der AI Act verlangt KI-Kompetenz (Art. 4), und das gilt auch nach dem Digital-Omnibus weiter. Wer KI einsetzt, muss Maßnahmen setzen, damit die eigenen Leute sie sachkundig nutzen. Ein bestimmtes Wissensniveau muss der Betrieb nicht garantieren. Eine kurze Einweisung, was die KI kann und was nicht, ist ein guter Anfang.